Wenn Sie die ärztliche Approbation bzw. die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes gemäß § 10 Bundesärzteordnung (z. B. für ausländische Ärztinnen und Ärzte) erhalten haben, gehören Sie kraft Gesetzes (Heilberufsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern) unserer Ärztekammer an,
- sofern Sie in Mecklenburg-Vorpommern Ihren Beruf ausüben bzw.
- wenn Sie ohne berufliche Tätigkeit Ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Sie müssen sich innerhalb eines Monats bei der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern anmelden. Die Anmeldepflicht, der Inhalt der Anmeldung bzw. Anzeige der mitteilungspflichtigen Änderungen sind in der Meldeordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern geregelt.
Für die Anmeldung verwenden Sie bitte unseren elektronischen Meldebogen, den Sie über den Klick auf den Button "Weiter" aufrufen können. Sie erhalten dort weitere Informationen zum Anmeldevorgang.